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Anmeldung für Kinder, die im Sommer 2024 schulpflichtig werden

Wir laden zum Informationsabend am 11. Mai 2023 um 18.00 Uhr ein.

 

Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

- Unsere Schule

- Ein Schultag

- Chorklasse

- Anmeldung

- Zeit bis zur Einschulung

- Fit für die Schule

 

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

 

Sie erhalten an dem Abend die Anmeldeunterlagen, die Sie uns bitte bis zum 31. Mai 2023 per Post zurücksenden oder persönlich vorbeibringen bzw. in den Briefkasten stecken. Sollten Sie verhindert sein, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen die Unterlagen zusenden können.

 

Für welche Kinder ist dieser Elternabend relevant?

Für das Schuljahr 2024/2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben sowie die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

 

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen die Kinder, die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein; diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

 

Grundsätzlich ist die Schule zuständig, in deren Schulbezirk die Erziehungsberechtigten wohnen, dort werden die Kinder von diesen angemeldet; im Bedarfsfall können die Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten durch Anruf in der nächstgelegenen Grundschule erfahren, welchem Schulbezirk ihr Wohnsitz zugeordnet ist.

Ausnahmeregelungen können nur genehmigt werden, wenn sie §63 NSchG entsprechen.