Der Schulvorstand hat die Aufgabe, die Arbeit der Schule in Hinblick auf die Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse sind im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt.

Der Schulvorstand setzt sich aus Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen.